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   BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64   

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https://dejure.org/1964,88
BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64 (https://dejure.org/1964,88)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1964 - 2 AZR 104/64 (https://dejure.org/1964,88)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1964 - 2 AZR 104/64 (https://dejure.org/1964,88)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 16, 345
  • NJW 1965, 885
  • MDR 1965, 420
  • DB 1964, 1780
  • DB 1965, 402
  • DB 1965, 403
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

    Auszug aus BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
    Der Auflösungsantrag nach § 7 KSchG ist daher unzulässig (vgl. BAG 8, 20 "25J = AP Nr. 19 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
    2. Die Peststellungsklage ist zwar nicht nach dem KSchG, aber gemäß § 256 ZPO zulässig, weil der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung hat, ob über den Zeitpunkt des Zugangs der fristlosen Kündigung hinaus sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten fortbestanden hat (vgl. zuletzt BAG in AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung zu I der Gründe, BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 13.05.1958 - 2 AZR 656/57

    Erkrankung des Arbeiters - Begründung des Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
    etwa lauten müssen: "das länger als sechs llonate ... besteht"» In der gegebenen Passung läßt der Wortlaut des § 1 Abs. 1 KSchG nicht erkennen, daß es für die V."artefrist allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ankommen soll, wie dies etwa in § 1 Abs. 2 ArbKrankhG (vgl. dazu BAG 5, 300 = AP Nr. 4 zu § 1 ArbKrankhG) oder in § 4 BUrlG (vgl. dazu die Kommentare zum BUrlG von Boldt-Schlephorst § 4 Anm. 3, Dersch-Neumann (3) § 4 Anm. 36 f. und Stahlhacke § 4 Anm. 10 f., 27), dieser wiederum in Abweichung von § 19 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG (vgl. dazu insbes. Trieschmann, Betrieb 1963, 692 "695 f z u II 3 b), der Pal'l ist.
  • BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59

    Fristlos entlassener Dienstverpflichteter - Weiterbestehen des

    Auszug aus BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
    2. Die Peststellungsklage ist zwar nicht nach dem KSchG, aber gemäß § 256 ZPO zulässig, weil der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung hat, ob über den Zeitpunkt des Zugangs der fristlosen Kündigung hinaus sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten fortbestanden hat (vgl. zuletzt BAG in AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung zu I der Gründe, BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Das bedeutete nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß für die Wartezeit nicht der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern die tatsächliche Beschäftigung maßgebend war; dabei sollten unerhebliche Unterbrechungen unschädlich sein (vgl. BAG 16, 345 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG und BAG AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Wartezeit).

    Dieser besteht darin, daß der Arbeitnehmer erst durch eine gewisse Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen das Recht auf eine Arbeitsstelle erwerben soll (vgl. Hueck, KSchG , 9. Aufl. § 1 Anm. 23; BAG 16, 345 [346] = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG [unter II 1 b der Gründe]).

  • BAG, 15.01.1981 - 2 AZR 943/78

    Probezeit

    Danach waren unerhebliche Unterbrechungen der Beschäftigung unschädlich (vgl. BAG vom 3.12.1964 - 2 AZR 104/64 - BAG 16, 35 [37] = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG [zu II 1 der Gründe] m.w.N.; BAG vom 21.12.1967 - 2 AZR 84/67 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Wartezeit [Bl. 2 R.]).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Unterbrechungen der Beschäftigung oder des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses sind dann unschädlich, wenn die Unterbrechung nur kurzfristig ist, die Arbeitsverhältnisse in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen und der Arbeitnehmer auf demselben Arbeitsplatz weiterbeschäftigt wird (BAGE 16, 345, 349 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG, zu II 1 c der Gründe; BAG Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 62/67 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Wartezeit; BAGE 28, 176, 180 [BAG 23.09.1976 - 2 AZR 309/75] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe; 28, 252, 254 f. = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Wartezeit, zu 3 der Gründe; Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu I 2 der Gründe).
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Dies war nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).nicht schon dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich diesen Zeitraum überschritten hatte; erforderlich war danach auch eine tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers während der sechs Monate (BAG 16, 345, 547f ).
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

    Im allgemeinen ist zwar ein außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG gestellter Kündigungsschutzantrag dieser Auslegung zugänglich (BAG 16, 345, 349 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG; KR-Friedrich, aa0, Rz 311; vgl. auch BGH DB 1965, 1854 für die Kündigung eines Pachtvertrages).
  • LAG Hamm, 14.01.1966 - 5 Sa 527/65
    Schon wegen seines weiteren beruflichen Fortkommens muß ihm daran gelegen sein, die Frage der Berechtigung dieser Kündigung rechtskräftig klären zu lassen (vergleiche BAG 1960-08-04 2 AZR 499/59 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO = DB 1960, 1102, BAG 1963-12-06 1 AZR 223/63 = AP Nr. 31 zu Art. 9 GG - Arbeitskampf; BAG 1964-12-03 2 AZR 104/64 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG; BAG 1962-05-17 2 AZR 354/60 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB - Bedingung).
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